Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche mit der Stiftung Wings of Hope und dem zptn (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Fort- und/oder Weiterbildung zum Gegenstand haben.
Inhalt
- 1) Allgemeine Hinweise
- 2) Teilnahmebescheinigung/Teilnahmebestätigung
- 3) Kosten
- 4) Vertragsdauer/Kündigung und Fehlzeiten/Erkrankung während der Kurszeiten
- 5) Rücktritt des Veranstalters
- 6) Form von Erklärungen
- 7) Mindest-/Höchst-Teilnehmerzahl und Warteliste
- 8) Ausschlussregelung
- 9) Peergruppen und Supervisionstage bei Weiterbildungscurricula
- 10) Urheber und Leistungsschutzrechte
- 11) Unterbringung / Sonstige Hinweise
- 12) Teilnahmeinformationen zum Trauma-Weiterbildungscurriculum
- 13) Informationen zu Zertifizierungen für Trauma-Weiterbildungscurricula
- 14) Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung
- 15) Schlussvereinbarung
1) Allgemeine Hinweise
a) Der Vertrag kommt aufgrund schriftlicher Anmeldung oder Anmeldung per E-Mail der Teilnehmerin/des Teilnehmers und schriftlicher Bestätigung oder Bestätigung per E-Mail durch den Veranstalter zustande. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Für die Trauma-Weiterbildungscurricula gehören zu den erforderlichen Anmeldeunterlagen: kurzer Lebenslauf, aktuelles Passfoto, Aus-/Fortbildungsnachweise (Kopien) und kurzes Motivationsschreiben.
b) Die Anmeldung zu den Fortbildungen ist verbindlich und nicht übertragbar. Die Anmeldung zu einem Curriculum erfolgt für alle ausgeschriebenen Module. (Ausnahmen können im Einzelfall verhandelt werden).
c) Kann eine Anmeldung bei Eingang nicht berücksichtigt werden, so erhält der/die Teilnehmer/in eine Benachrichtigung vom Veranstalter. Für den Fall, dass wegen zu geringer Teilnehmerzahl ein Kurs nicht zustande kommt, behält sich der Veranstalter vor, den Kurs bis zwei Wochen vor Beginn abzusagen.
d) Im Hinblick auf Inhalt und Ablauf der einzelnen Fortbildungen und auf die Mitwirkung von Referentinnen und Referenten behält sich der Veranstalter sachlich erforderliche und zumutbare Anpassungen vor.
2) Teilnahmebescheinigung/Teilnahmebestätigung
Die Teilnehmenden erhalten jeweils am Ende einer Fortbildung oder eines Moduls eine Bescheinigung über ihre Teilnahme. Eine Teilnahmebescheinigung kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Teilnehmenden an der Veranstaltung vollständig und ohne Fehlzeiten teilgenommen haben. Wir bitten, diese Information bei der Organisation der An- und Abreisezeiten zu berücksichtigen. Ein Anspruch auf eine Gesamt-Teilnahmebescheinigung für ein Weiterbildungscurriculum besteht nur bei vollständiger Absolvierung aller Seminartage und Unterrichtseinheiten.
3) Kosten
Die Höhe der Kosten kann der Homepage bzw. der jeweiligen Ausschreibung entnommen werden. Die Teilnahmegebühr für ausgeschriebene Seminare bzw. für die einzelnen Module ist nach Erhalt der Anmeldebestätigung und der Rechnung durch die Stiftung Wings of Hope sofort fällig. Es ist keine Ratenzahlung möglich. Die Gebühr ist zahlbar unter Angabe des in der Rechnung angegebenen Verwendungszwecks auf folgendes Konto:
Stiftung Wings of Hope
IBAN: DE44 5206 0410 0703 4036 37
BIC: GENODEF1EK1
Bei nicht erfolgter Überweisung, rechtzeitig vor Seminarbeginn kann keine Teilnahmebestätigung ausgestellt werden.
Bildungsschecks und ähnliche Gutscheine werden auf Anfrage akzeptiert. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Bildungsfreistellung (= Bildungsurlaub).
4) Vertragsdauer/Kündigung und Fehlzeiten/Erkrankung während der Kurszeiten
Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem zwischen dem Veranstalter und dem/der Teilnehmer/in geschlossenen Vertrag – siehe Anmeldebogen
Fortbildungsseminare
Bei Abmeldung / Rücktritt ab 14 Tage bis zu 5 Tagen vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von €50 berechnet. Bei kurzfristigerer Abmeldung/Rücktritt oder unentschuldigter Nichtteilnahme wird der fällige Teilnahmebetrag erhoben. Die Absage muss schriftlich bei der Stiftung Wings of Hope eintreffen, eine telefonische Mitteilung oder die mündliche Abmeldung bei dem Dozenten/der Dozentin sind nicht ausreichend.
Trauma-Weiterbildungscurricula
Sollte ein/e Teilnehmer/in krankheitsbedingt oder aus einem anderen wichtigen Grund an einem Modul des gebuchten Weiterbildungscurriculums nicht teilnehmen können, so bleibt er/sie zahlungspflichtig. Der fällige Teilnahmebetrag wird erhoben und gilt als Guthaben für das nachzuholende Modul. Die Absage muss schriftlich bei uns eintreffen, eine telefonische Mitteilung oder die mündliche Abmeldung bei dem Dozenten/der Dozentin sind nicht ausreichend.
Das ausgefallene Modul muss in einem anderen Wings of Hope- oder zptn-Curriculum nachgeholt werden, wenn eine Abschlussbescheinigung über das gesamte Curriculum angestrebt wird.
Ein Aussteigen aus einem Trauma-Weiterbildungscurriculum ist nur unter nachgewiesenen schicksalhaften Bedingungen nach Zahlung eines Ausfallhonorars in Höhe von € 400,00 möglich. Auftauchende persönliche Probleme können vertraulich mit dem/der Seminarleiter/in besprochen werden.
Ein eventuell erforderlicher Wechsel von Dozentinnen und Dozenten oder Kursleitungen berechtigt nicht zum Rücktritt von einer verbindlichen Anmeldung.
5) Rücktritt des Veranstalters
a) Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn:
i) Der/die Dozent/in ausfällt, und/oder
ii) Die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, und/oder
iii) Die Veranstaltung aus nicht vom Veranstalter zu vertretenden Umständen (etwa im Falle höherer Gewalt) abgesagt werden muss.
In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Kursentgelte vollständig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen dem/der Teilnehmer/in nicht zu.
b) Im Falle höherer Gewalt oder beim Auftreten anderer Hinderungsgründe (z.B. Krankheit, Unfall, o.ä.) ist der Veranstalter berechtigt, die Erbringung der vereinbarten Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen.
c) Sollte es schicksalsbedingt zu einem völligen Ausfall der Dozent/innen und daraus resultierenden Abbruch des Curriculums kommen, so ergibt sich aus diesen Umständen kein Anspruch auf Rückerstattung von Kosten für bereits absolvierte Module.
6) Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der/die Teilnehmer/in gegenüber dem Veranstalter oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
7) Mindest-/Höchst-Teilnehmerzahl und Warteliste
Seminare werden in der Regel nur durchgeführt bei einer Mindestauslastung von 10 Teilnehmenden, Weiterbildungscurricula ab einer Teilnehmendenzahl von 15 Personen, Praktikums- und Supervisionstage ab einer Teilnehmendenzahl von 8 Personen.
Sollte die Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht werden, wird der Veranstalter rechtzeitig – mind. 14 Tage vor Beginn des Angebotes – die bis dahin angemeldeten Teilnehmer/innen informieren und die Teilnahmegebühren zurückerstatten.
8) Ausschlussregelung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer/innen von der Fortsetzung eines Trauma- Weiterbildungscurriculum durch den/die verantwortliche/n Seminarleiter/in auszuschließen, wenn hierfür triftige Gründe vorliegen. Im Vorfeld eines solchen Falles findet ein vertrauliches Gespräch zwischen Seminarleiter/in und Teilnehmer/in statt, um den Sachverhalt konstruktiv zu klären (z.B. Überforderung, selbst- oder fremdschädigendes Verhalten, Symptome, die einer Abklärung oder Behandlung außerhalb des Fortbildungsrahmens bedürfen). Seitens der betroffenen Person entsteht kein Schadensersatzanspruch gegen den/die Seminarleiter/in und/oder Veranstalter.
9) Peergruppen und Supervisionstage bei Weiterbildungscurricula
Peergruppenarbeit regional (3-6 Personen) ist verpflichtend, Zusammenstellung der Gruppen erfolgt während des ersten Moduls; die Peergruppen arbeiten zwischen den einzelnen Modulen jeweils an mind. zwei Terminen intervisionär über 3-4 Std. theoretisch und praktisch zusammen.
Die Teilnahme an den ausgeschriebenen oder zu vereinbarenden Supervisionen ist in der erforderlichen Stundenzahl verpflichtend.
10) Urheber und Leistungsschutzrechte
Alle Materialien, die vom Veranstalter und/oder Referent/innen zur Verfügung gestellt werden, dienen ausschließlich der privaten Nutzung. Urheber-, Nutzungs- und Verwendungsrechte verbleiben uneingeschränkt beim jeweiligen Urheber oder sonstigen Berechtigten. Die Materialien dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden.
11) Unterbringung / Sonstige Hinweise
a) Es besteht die Möglichkeit, eine Seminar-Versicherung für Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen abzuschließen. Bitte erkundigen Sie sich bei entsprechenden Versicherungen.
b) Für die Unterbringung während der Kurszeiten sowie für den empfohlenen Abschluss der erwähnten Seminar-Versicherung sind die Teilnehmer/innen eigenverantwortlich.
12) Teilnahmeinformationen zum Trauma-Weiterbildungscurriculum
Teilnehmen können Angehörige der Heil- und sozialen Beratungsberufe, wie ÄrztInnen, PsychologInnen, approbierte und nicht-approbierte PsychotherapeutInnen, Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen, Diplom-PädagogInnen, Sozial- und HeilpädagogInnen, ErzieherInnen, LehrerInnen sowie spezialisierte Krankenpflegekräfte, Rettungseinsatzkräfte und SeelsorgerInnen, die mit traumatisierten Menschen umgehen müssen oder arbeiten oder dies im Rahmen ihres Grundberufes in Zukunft vorhaben und Berufserfahrung bzw. eine therapeutische Ausbildung nachweisen können und im Spannungsfeld von Trauma und Gewalt tätig sind.
Die Teilnahme an den Fortbildungen erfolgt selbstverantwortlich. Die Bereitschaft, an Selbsterfahrungsübungen teilzunehmen, wird vorausgesetzt. Dies gilt ebenso für die Fähigkeit, die eigenen Grenzen zu erkennen und zu wahren.
13) Informationen zu Zertifizierungen für Trauma-Weiterbildungscurricula
siehe Infoblatt Zertifizierungsbedingungen
14) Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung
Die Teilnehmer:innen willigen ein, dass die Stiftung Wings of Hope Deutschland die erhobenen Daten zum Zwecke der Bearbeitung der Anmeldung, der Vertragsabwicklung und des evtl. begleitenden Kundenservices sowie der diesbezüglichen Kontaktaufnahme verwenden darf.
Die Teilnehmer:innen können jederzeit ohne Angabe von Gründen von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und die Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Der Widerruf kann entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Stiftung übermittelt werden.
15) Schlussvereinbarung
Sollten einzelne Bestimmungen durch Sondervereinbarungen nichtig oder unwirksam sein, so behalten die restlichen Bestimmungen weiterhin ihre Gültigkeit.
München, Juni 2018