Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit der Stiftung Wings of Hope Deutschland (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung eines vom Veranstalter angebotenen Seminars, einer Fortbildungsreihe oder Weiterbildung (im Folgenden „Fortbildung“ genannt) zum Gegenstand haben.

Inhalt

1) Allgemeine Hinweise

a) Der Vertrag kommt aufgrund schriftlicher Anmeldung (über das jeweilige Online-Anmeldeformular auf der Homepage oder per E-Mail) der Teilnehmer:in und schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter zustande. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

b) Die Anmeldung zu Fortbildungen ist verbindlich und nicht übertragbar. Die Anmeldung zu einer Fortbildung erfolgt für alle ausgeschriebenen Module. (Ausnahmen können im Einzelfall verhandelt werden)

c) Kann eine Anmeldung bei Eingang nicht berücksichtigt werden, so erhält der/die Teilnehmer:in eine Benachrichtigung vom Veranstalter. Für den Fall, dass wegen zu geringer Teilnehmendenzahl eine Fortbildung nicht zustande kommt, behält sich der Veranstalter vor, die Fortbildung bis 21 Tage vor Beginn abzusagen.

d) Im Hinblick auf Inhalt und Ablauf einzelner Veranstaltungen und auf die Mitwirkung von Referent:innen behält sich der Veranstalter sachlich erforderliche und zumutbare Anpassungen vor.

2) Teilnahmebescheinigung/Teilnahmebestätigung

Die Teilnehmenden erhalten jeweils am Ende einer Fortbildung eine Bescheinigung über ihre Teilnahme. Eine Teilnahmebescheinigung kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Teilnehmenden an der Fortbildung vollständig und ohne Fehlzeiten teilgenommen haben. Wir bitten, diese Information bei der Organisation der An- und Abreisezeiten zu berücksichtigen.

3) Kosten

Die Höhe der Kosten kann der jeweiligen Ausschreibung entnommen werden. Die Teilnahmegebühr für Fortbildungen oder einzelne Module davon ist nach Erhalt der Anmeldebestätigung und der Rechnung durch den Veranstalter sofort fällig. Es ist keine Ratenzahlung möglich. Die Gebühr ist zahlbar unter Angabe des in der Rechnung angegebenen Verwendungszwecks auf folgendes Konto:

Stiftung Wings of Hope Deutschland
Evangelische Bank
BIC: GENODEF1EK1
IBAN: DE44 5206 0410 0703 4036 37

Bei nicht rechtzeitig vor Fortbildungsbeginn erfolgter Überweisung wird die Teilnahmebescheinigung nicht ausgestellt und erst nach erfolgter Rechnungsbegleichung nachgereicht.
Bildungsschecks und ähnliche Gutscheine werden auf Anfrage akzeptiert. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Bildungsfreistellung (= Bildungsurlaub).

4) Vertragsdauer/Kündigung und Fehlzeiten/Erkrankung während der Fortbildung

Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem zwischen dem Veranstalter und dem/der Teilnehmenden geschlossenen Vertrag – siehe Anmeldebogen.

Bei Abmeldung/Rücktritt ab 14 Tagen bis zu fünf Tagen vor Fortbildungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von € 50 berechnet. Bei kurzfristigerer Abmeldung/Rücktritt oder unentschuldigter Nichtteilnahme wird der gesamte Teilnahmebetrag erhoben. Die Absage muss schriftlich, z.B. per E-Mail beim Veranstalter eintreffen. Eine telefonische Mitteilung oder die mündliche Abmeldung bei dem/der Referent:in sind nicht ausreichend.

Sollte ein:e Teilnehmer:in krankheitsbedingt oder aus einem anderen wichtigen Grund an einem Modul einer gebuchten Fortbildungsreihe nicht teilnehmen können, so bleibt er/sie zahlungspflichtig und der fällige Teilnahmebetrag wird erhoben. Die Absage muss schriftlich, z.B. per E-Mail beim Veranstalter eintreffen. Eine telefonische Mitteilung oder die mündliche Abmeldung bei dem/der Referent:in sind nicht ausreichend.

Das ausgefallene Modul kann, wenn möglich, bei einer anderen Fortbildung des Veranstalters oder einer Fortbildung des Partnerinstituts „zptn“ nachgeholt werden.

Ein Aussteigen aus einer Fortbildungsreihe ist nur unter nachgewiesenen schicksalhaften Bedingungen möglich. Auftauchende persönliche Probleme können vertraulich mit der Fortbildungsleitung besprochen werden.

Ein eventuell erforderlicher Wechsel von Referent:innen oder Fortbildungsleitungen berechtigt nicht zum Rücktritt von einer verbindlichen Anmeldung.

5) Rücktritt des Veranstalters

a) Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn:

i) Der/die Referent:in ausfällt, und/oder
ii) Die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, und/oder
iii) Die Veranstaltung aus nicht vom Veranstalter zu vertretenden Umständen (etwa im Falle höherer Gewalt) abgesagt werden muss.

In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Kursentgelte vollständig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmenden nicht zu.

b) Im Falle höherer Gewalt oder beim Auftreten anderer Hinderungsgründe (z.B. Krankheit, Unfall, o.ä.) ist der Veranstalter berechtigt, die Erbringung der vereinbarten Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen.

c) Sollte es schicksalsbedingt zu einem völligen Ausfall der Referent:innen und daraus resultierendem Ausfall oder Abbruch der Fortbildung kommen, so ergibt sich aus diesen Umständen kein Anspruch auf Rückerstattung von Kosten für bereits vorher absolvierte Module.

6) Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die die Teilnehmenden gegenüber dem Veranstalter oder einem Dritten abzugeben haben, bedürfen der Schriftform.

7) Mindest-/Höchst-Teilnehmerzahl und Warteliste

Fortbildungen werden in der Regel nur durchgeführt bei einer Mindestauslastung von 10 Teilnehmenden. Sollte die Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht werden, wird der Veranstalter rechtzeitig – mind. 21 Tage vor Beginn des Angebotes – die bis dahin angemeldeten Teilnehmer:innen informieren und die Fortbildung absagen, ggf. Teilnahmegebühren zurückerstatten.

8) Ausschlussregelung

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmende von einer Fortbildung oder von deren Fortsetzung, durch die verantwortliche Fortbildungsleitung auszuschließen, wenn hierfür triftige Gründe vorliegen. Im Vorfeld eines solchen Falles findet ein vertrauliches Gespräch zwischen Fortbildungsleitung und Teilnehmer:in statt, um den Sachverhalt konstruktiv zu klären (z.B. Überforderung, Selbst- oder Fremdschädigendes Verhalten, Symptome, die einer Abklärung oder Behandlung außerhalb des Fortbildungsrahmens bedürfen, u.ä.). Seitens der betroffenen Person entsteht kein Schadensersatzanspruch gegenüber der Fortbildungsleitung und/oder dem Veranstalter.

9) Urheber und Leistungsschutzrechte

Alle Materialien, die vom Veranstalter und/oder Referent:innen zur Verfügung gestellt werden, dienen ausschließlich der privaten Nutzung. Urheber-, Nutzungs- und Verwendungsrechte verbleiben uneingeschränkt beim jeweiligen Urheber oder sonstigen Berechtigten. Die Materialien dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden.

10) Unterbringung / Sonstige Hinweise

a) Es besteht die Möglichkeit, eine Seminar-Versicherung für Fortbildungsveranstaltungen abzuschließen. Bitte erkundigen Sie sich bei entsprechenden Versicherungen.

b) Für die Unterbringung während der Kurszeiten sowie für den empfohlenen Abschluss der erwähnten Seminar-Versicherung sind die Teilnehmer:innen eigenverantwortlich.

11) Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung

Die Teilnehmer:innen willigen ein, dass der Veranstalter die erhobenen Daten zum Zwecke der Bearbeitung der Anmeldung, der Vertragsabwicklung und des evtl. begleitenden Kundenservices sowie der diesbezüglichen Kontaktaufnahme verwenden darf.

Die Teilnehmer:innen können jederzeit ohne Angabe von Gründen von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und die Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Der Widerruf kann entweder postalisch, per E-Mail oder Kontaktformular auf der Homepage an die Stiftung übermittelt werden.

12) Schlussvereinbarung

Sollten einzelne Bestimmungen durch Sondervereinbarungen nichtig oder unwirksam sein, so behalten die restlichen Bestimmungen weiterhin ihre Gültigkeit.

München, Januar 2025